Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Breitbandgeschäft: Insolvenzverschleppung beim AZV?

Amt Rantzau, den 21.02.2018

Eine Anwaltskanzlei sieht in einer Risikoanalyse im Zusammenhang mit dem Verkauf des AZV-Glasfasernetzes Hinweise auf eine Straftat. Demnach war die Breitband GmbH zahlungsunfähig und überschuldet. Ein Insolvenzverfahren hätte nach Einschätzung der Juristen beantragt werden müssen. – Quelle: https://www.shz.de/19142986 ©2018

 

Lesen Sie hierzu den im Pinneberger Tageblatt erschienenen Presseartikel über den unten stehenden Download.