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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Groß Offenseth-Aspern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.gross-offenseth-aspern.de
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Sie wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
 

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.12.2023 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 15.12.2023.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.12.2023 überprüft.
 

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktpersonen per Post oder E-Mail an unter: 
  

Gemeinde Groß Offenseth-Aspern

Der Bürgermeister

Hauptstrasse 30
25355 Groß Offenseth-Aspern

Tel.: 04123/688186
Mail:
 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 
 

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
 

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
 

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
 

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
 

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
Mail: bbit@landtag.ltsh.de